Die Einweg-Mini-Plastikschalen sind praktische und hygienische Hilfsmittel für den täglichen Einsatz in medizinischen, kosmetischen und pflegerischen Bereichen. Sie eignen sich ideal zum Ablegen, Mischen oder Bereitstellen von Instrumenten, Materialien oder Verbrauchsartikeln während Behandlungen.
Mit einer Größe von ca. 18 × 14 cm bieten die Schalen ausreichend Platz, bleiben dabei jedoch handlich und platzsparend. Die weiße Farbe sorgt für ein sauberes, professionelles Erscheinungsbild und erleichtert die Sicht auf den Inhalt.
Die Schalen bestehen aus leichtem Kunststoff und sind für den Einmalgebrauch vorgesehen. Dadurch unterstützen sie hohe Hygienestandards und ermöglichen einen schnellen, unkomplizierten Wechsel zwischen Anwendungen. Die Lieferung erfolgt im praktischen 100-Stück-Set, ideal für den regelmäßigen Bedarf im Praxis- oder Studioalltag.
FAQ – Einweg-Mini-Plastikschalen
Wofür werden Einweg-Mini-Plastikschalen verwendet?
Sie dienen zur hygienischen Ablage, Vorbereitung oder Mischung von Materialien, Instrumenten oder Verbrauchsartikeln während Behandlungen.
Sind die Schalen für den Mehrfachgebrauch geeignet?
Nein, die Schalen sind für den Einmalgebrauch vorgesehen und sollten nach der Nutzung entsorgt werden, um hygienische Standards einzuhalten.
Welche Größe haben die Schalen?
Die Schalen haben eine Größe von ca. 18 × 14 cm, wodurch sie kompakt und vielseitig einsetzbar sind.
Aus welchem Material bestehen die Schalen?
Die Schalen bestehen aus leichtem Kunststoff und sind einfach zu handhaben.
Warum sind die Schalen weiß?
Die weiße Farbe vermittelt Sauberkeit, wirkt professionell und ermöglicht eine gute Sicht auf den Inhalt.
Für welche Bereiche sind die Schalen geeignet?
Sie eignen sich für medizinische, kosmetische und pflegerische Anwendungen sowie für den Einsatz in Studios und Praxen.
Wie viele Schalen sind im Lieferumfang enthalten?
Eine Verpackungseinheit enthält 100 Einweg-Mini-Plastikschalen.
Bitte beachten: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Injektion von Produkten ausschließlich von geschultem, medizinisch qualifiziertem Fachpersonal, hierzu zählen das Heilgewerbe sowie das Gesundheitswesen, in Übereinstimmung mit den lokal geltenden Vorschriften, durchgeführt werden sollte.